Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:

p.e.p. Finanz GmbH

Vertreten durch:
Herr Norbert Schmitz
Herr Markus Trogemann

Schüttenwall 1
45721 Haltern am See
Telefon: 02364 / 946259-0
E-Mail: mail@pep-finanz.de

Geschäftsführung:
Herr Norbert Schmitz
Herr Markus Trogemann

Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14592

Norbert Schmitz und Markus Trogemann sind als Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 und 2 GewO sowie § 34 d Absatz 1 GewO tätig und bei der IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, Telefon 0251 707-0, gemeldet und in die entsprechenden Vermittlerregister eingetragen. Darüber hinaus wurde die Erlaubnis nach § 34 c GewO als Immobilienmakler und Darlehensvermittler durch das Ordnungsamt „Kreis Recklinghausen“ erteilt.

Die Registernummer (FAV-Register) für den § 34 f lautet:
D-F-156-XHIR-48
Die Registernummer (VV-Register) für den § 34 d lautet:
D-1RH5-B4D0W-24
Die Registernummer (VV-Register) für den § 34 c lautet:
D-W-156-2JM4-64

Weitere Angaben gem. § 11 VersVermV für die Tätigkeit auf dem Gebiet der Versicherungsvermittlung:

Wir versichern, keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an einem Versicherungsunternehmen zu halten.
Kein Versicherungsunternehmen hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% an unserem Unternehmen.

Gemeinsame Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 / 600 585-0

www.vermittlerregister.info

Anschriften der Schlichtungsstellen nach
§ 42k des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach: 08 06 32
10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach: 06 02 22
10052 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Stichwort Ombudsleute
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

www.bafin.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist befugt, Versicherungsmaklern die Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen für Unternehmen, die keine Erlaubnis für derartige Geschäfts im Inland haben, zu untersagen. Weiterhin kann die BaFin Auskünfte über Geschäftsangelegenheiten und die Vorlage von Unterlagen verlangen, soweit dies für die Beurteilung des Geschäftsbetriebs und der Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen bedeutsam ist.